BVG-Neuerungen ab 1.1.2025

Im Jahr 2025 werden nebst den Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule auch die AHV-Renten angepasst, daher erhöht sich der Koordinationsabzug im 2025 auf CHF 26’460.00 und die Eintrittsschwelle steigt auf CHF 22’680.00. Der BVG-Mindestzinssatz bleibt gemäss Beschluss des Bundesrats vom 9. Oktober 2024 auch im kommenden Jahr bei 1.25 %.

Am 1. Januar 2025 wird die zweite Stufe der AHV-Reform 21 wirksam. Das Renteneintrittsalter für Frauen wird schrittweise erhöht. Als Ausgleich profitieren die Jahrgänge 1961 bis einschließlich 1969 von einem niedrigeren Rentenvorbezugskürzungsatz. Sie erhalten einen kleinen Zuschlag zur Rente, wenn sie erst ab dem Referenzalter oder danach in Rente gehen.