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Ab dem Jahr 2025 werden die Mindestbeträge für Kinder- und Ausbildungszulagen angehoben. Die Kinderzulage erhöht sich von 200 auf 215 Franken pro Monat, während die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat steigt. Diese Anpassung ist die erste seit der Einführung des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. Mit der Erhöhung, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, sollen Eltern besser bei den Kosten für den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder unterstützt werden.